Schutzkonzept vor (sexueller) Gewalt und Übergriffen
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
in dem nachstehend eingefügten Papier möchten wir Ihnen – in zusammengefasster Form – das Schutzkonzept der StattRand gGmbH vorstellen.
Als diakonischer freier Träger der Jugendhilfe arbeiten unsere Einrichtungen im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Wir sorgen dafür, dass unsere Mitarbeitenden den Schutzauftrag wahrnehmen können. Damit einhergeht die heikle Aufgabe zu verhindern, dass von keinem unserer Mitarbeitenden ein „Gefährdungsrisiko“ ausgeht.
Wer in der Kinder- und Jugendhilfe tätig ist, trägt große Verantwortung. Dessen sind wir uns bewusst. Die Aufgabe, ein Schutzkonzept zu entwickeln, haben wir deshalb gerne übernommen und als Chance begriffen, das Zusammenleben und -arbeiten in unseren Einrichtungen zu hinterfragen und gegebenenfalls zu verbessern.
Jeder Mensch hat ein Recht darauf, dass seine körperliche und seelische Unversehrtheit nicht nachhaltig geschädigt wird.
Gewalt tut weh. Gewalt verletzt, beleidigt, beschädigt, zerstört oder demütigt. Gewalt beginnt dort, wo Grenzen überschritten werden und diese Grenzüberschreitungen nicht gestoppt werden können.
Unser oberstes Ziel ist immer der Schutz der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen vor Übergriffen, Gewalt und sexuellem Missbrauch. Denn: die Sicherheit und Unversehrtheit der jungen Menschen ist die wichtigste Basis für eine positive Entwicklung der Persönlichkeit.
Wir haben in diesem Papier die wichtigsten Grundüberlegungen und Eckpfeiler unseres Schutzkonzepts zusammengetragen und als allgemeine, kurze Information für alle aufbereitet. Unser eigentliches Schutzkonzept ist aber weit mehr als diese Ausarbeitung. Es ist ein umfassendes und detailliertes Konzept, das mit abgestimmten Handlungsanleitungen und Dokumentationshilfen in den Einrichtungen der StattRand gGmbH zur Anwendung kommt:
Unser Schutzkonzept dient vor allem:
• dem Schutz der Bewohnenden vor Grenzüberschreitungen
• der Unterstützung der Mitarbeitenden bei der Umsetzung ihres Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII und
• der verbesserten Handlungssicherheit in kritischen Situationen.
Ziel des Schutzkonzeptes ist es:
• Sicherheit und Klarheit für die Mitarbeitenden zu schaffen durch Handlungsanleitungen „wenn es doch passiert“;
• Sicherheit und Klarheit für die Bewohnenden: Was ist erlaubt und was ist nicht erlaubt/ Wie kann ich mich wehren/ schützen und wer unterstützt mich;
• Sicherheit und Klarheit für Eltern/ Personensorgeberechtigte und Angehörige: welche Haltung hat der Träger und wer kümmert sich;
zu schaffen.
Uns ist bewusst: Ein Schutzkonzept allein ist keine Gewähr für Schutz. Es sind die Menschen, die damit umgehen, die es verantwortungsvoll umsetzen und weiterentwickeln müssen.
Uns ist wichtig: wenn Sie grenzwertige Situationen/ Übergriffe jeglicher Art beobachten, beschrieben bekommen oder bei uns/ in unseren Einrichtungen erleben, dann sprechen Sie uns an!
Wir hören aufmerksam zu und suchen gemeinsam den Weg der Aufklärung, Aufarbeitung und Auflösung! Wir – das sind die Mitarbeitenden des Teams, mit dem Sie regelmäßig Kontakt haben. Wir – das sind die Leitung, Geschäftsführung und Verwaltung sowie alle Personen, die als Ansprechpartner in den Listen des Beschwerdemanagements benannt sind.
Jede Information hilft uns, im Umgang miteinander und voneinander zu lernen und gemeinsam für die Umsetzung des Kinderschutzes zu sorgen.
Wir – die Dienstgemeinschaft der StattRand gGmbH – sagen ganz klar: Hier ist kein Raum für Gewalt und Missbrauch!